MENSCHENRECHTE IN DEN VEREINTEN NATIONEN
In den Vereinten Nationen haben sich 193 Staaten zusammengeschlossen, um gemeinsam weltweit auf die Verwirklichung von Frieden, Menschenrechten und Entwicklung hinzuarbeiten. Diese drei Ziele sind in Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen von 1945 verankert. Bereits drei Jahre nach Verabschiedung der VN-Charta folgte die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie bildet bis heute die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Gemeinsam mit den Internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“) und über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“) von 1966 wird sie auch als die „International Bill of Human Rights“ bezeichnet.
Seither verabschiedete Menschenrechtskonventionen legen detailliert und verbindlich nieder, wozu Staaten zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet sind. Die Staaten haben sich u.a. auf Vereinbarungen gegen Rassendiskriminierung, gegen die Diskriminierung von Frauen, gegen Folter, zum Schutz der Rechte von Kindern und von Menschen mit Behinderungen und zu vielen anderen Menschenrechtsthemen geeinigt. Die Einhaltung der wichtigsten Menschenrechtsabkommen wird durch unabhängige Expertenausschüsse überwacht.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Seit 2006 ist der in Genf ansässige Menschenrechtsrat das wichtigste intergouvernementale Gremium, das sich dem Schutz der Menschenrechte widmet. Hier diskutieren Staaten und Zivilgesellschaft gemeinsam, wie Menschenrechte besser geschützt werden können.
Der Menschenrechtsrat tagt drei Mal im Jahr, befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen und erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte.
Dem Menschenrechtsrat gehören 47 Staaten aus allen Regionen der Welt an. Jedes Jahr wird ein Drittel der Mitglieder des Menschenrechtsrats für jeweils drei Jahre neu gewählt. Deutschland ist aktuell und noch bis Ende 2022 bereits zum vierten Mal Mitglied im Menschenrechtsrat.
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: 3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen.
Auszug aus der UN-Charta Artikel 1
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Instrumente zum Schutz der Menschenrechte
Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterziehen sich im Menschenrechtsrat regelmäßig einem Verfahren zur Staatenüberprüfung. Dabei präsentieren Staaten Entwicklungen, die in dem Bereich in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden haben. Sie erhalten Empfehlungen der anderen Staaten sowie der Zivilgesellschaft, wie sie Menschenrechte künftig besser schützen können. Der Menschenrechtsrat kann zudem sogenannte Spezialverfahren einsetzen, die sich mit der Situation in einem Land oder mit bestimmten Menschenrechtsthemen befassen. Derzeit gibt es über 50 solcher Spezialverfahren. So hat der Menschenrechtsrat eine Untersuchungskommission zu Syrien, eine Sonderberichterstatterin für die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung sowie einen unabhängigen Experten zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Identität mandatiert, die zu diesen Themen regelmäßig berichten. An die unabhängigen Expertenausschüsse, die nach den wichtigsten Menschenrechtsabkommen eingerichtet wurden, müssen die Staaten regelmäßig berichten. Unter bestimmten Bedingungen können sich einzelne Betroffene dort auch über Menschenrechtsverletzungen beschweren und damit eine internationale Überprüfung herbeiführen.
Auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York beschäftigt sich in ihrem 3. Ausschuss mit Menschenrechtsfragen. Deutschland setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Menschenrechtsthemen auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine größere Rolle als bisher spielen, da Menschenrechtsverletzungen oftmals ein Indikator für oder sogar Auslöser von gewalttätigen Konflikten sind.
Deutschland im Menschenrechtsrat
Der Schutz von Menschenrechten ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Außenpolitik. Deutschland engagiert sich als Mitglied im Menschenrechtsrat unter anderem mit eigenen Resolutionen für die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung und den Schutz von Opfern von Menschenhandel und setzt sich dafür ein, dass die Zivilgesellschaft und unabhängige nationale Menschenrechtsinstitutionen auch auf internationaler Ebene Gehör finden. Außerdem thematisiert Deutschland neue Herausforderungen für den Schutz der Menschenrechte. Die Auswirkungen des Klimawandels, weitere Fortschritte bei Frauenrechten und der Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum und beim zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gehören zu den Themen, die dabei an vorderster Stelle stehen. Zudem achtet Deutschland darauf, dass Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie nicht als Vorwand für weitreichende Menschenrechtsverletzungen genommen werden.